Ja, selbstverständlich. Der Pink Lady®-Apfel verfügt immer, ganz gleich wann er vermarktet wird, über die gleichen organoleptischen Vorzüge. Das für alle Erzeuger geltende Lastenheft definiert hohe Anforderungen bezüglich Farbe, Zuckergehalt, Festigkeit des Fruchtfleisches usw. Das unabhängige Kontrollinstitut Bureau Veritas führt jährlich ca. 1.300 Kontrollen durch.